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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für Personal Training und Fitnesskurse unter der Leitung von Sina Crößmann

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Personal-Training-Einheiten, Outdoor-Gruppen-Fitnesskurse, Specials und sonstigen Fitnessangebote unter der Leitung von Sina Crößmann (nachfolgend „Trainerin“).

Sie gelten gegenüber allen Kundinnen und Kunden sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern (nachfolgend gemeinsam „Teilnehmer“).

Die AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn der Teilnehmer bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zugestimmt hat.

 

§ 2 Leistungsangebot und Vertragsschluss

Die konkreten Leistungen, Termine, Kursdauer, Preise und sonstigen Rahmenbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung bzw. der individuellen Vereinbarung.

Ein Vertrag kommt durch die verbindliche Buchung bzw. Anmeldung des Teilnehmers und die anschließende Bestätigung durch die Trainerin zustande. Bei Angeboten mit begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Bei individuellen Personal-Training-Terminen kommt der Vertrag durch die Vereinbarung des jeweiligen Termins und der vereinbarten Leistung zustande.

Die Trainerin ist berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen, wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist oder die Durchführung des Trainings aus sachlichen Gründen nicht möglich ist.

§ 3 Personal Training

Vor Beginn eines Personal Trainings werden Inhalte und Ziele des Trainings individuell abgestimmt. Der Teilnehmer informiert die Trainerin über ihm bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Beschwerden, Erkrankungen oder sonstige Umstände, die für die Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.

Das Training wird entsprechend den individuellen Zielen, Bedürfnissen und körperlichen Voraussetzungen des Teilnehmers gestaltet. Die Trainerin gibt Empfehlungen zu Trainingsinhalten und Trainingsintensität.

Der Trainingsort, Termin und Umfang des Personal Trainings werden individuell vereinbart. Eine Trainingseinheit dauert regulär 60 Minuten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Trainerin stellt das für das vereinbarte Training erforderliche Equipment zur Verfügung, soweit dies vereinbart bzw. für die jeweilige Trainingseinheit vorgesehen ist.

§ 4 Anmeldung zu Outdoor-Gruppen-Fitnesskursen

Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt in der jeweils angebotenen Form, insbesondere per E-Mail, WhatsApp, SMS oder über ein von der Trainerin zur Verfügung gestelltes Buchungssystem.

Für die Anmeldung können die für die Durchführung des Trainings erforderlichen Kontaktdaten sowie Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen abgefragt werden.

Mit der verbindlichen Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben.

Bei erfolgreicher Anmeldung erhält der Teilnehmer eine entsprechende Bestätigung.

§ 5 Gruppengröße und Teilnahmevoraussetzungen

Die maximale Teilnehmerzahl eines Outdoor-Gruppen-Fitnesskurses richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist, können reguläre Kurse mit bis zu 15 Personen durchgeführt werden.

Bei Specials oder besonderen Veranstaltungen kann eine abweichende Teilnehmerzahl gelten. Maßgeblich ist in diesem Fall die jeweilige Ausschreibung.

Die Gruppenangebote richten sich grundsätzlich an erwachsene Teilnehmer.

Das Mitbringen von Kindern oder Hunden zu den Trainingseinheiten ist aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht auf die anderen Teilnehmer grundsätzlich nicht vorgesehen.

Für Firmen, Vereine oder andere Gruppen können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Ausschreibung bzw. der individuellen Vereinbarung.

Bei Personal Training richtet sich das Honorar nach dem vereinbarten Umfang und der Dauer der Leistung.

Ein nachträglicher Einstieg in einen bereits laufenden Gruppenkurs ist bei vorhandenen Kapazitäten möglich. Auch die Buchung einzelner Trainingstermine kann bei entsprechender Verfügbarkeit individuell vereinbart werden.

Die vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich vor Beginn der jeweiligen Leistung bzw. des gebuchten Kurses fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die jeweils angebotenen Zahlungsmöglichkeiten werden bei der Buchung bzw. Rechnung mitgeteilt.

Bei Zahlungsverzug kann die Trainerin den reservierten Kursplatz anderweitig vergeben, sofern der Teilnehmer trotz entsprechender Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht zahlt.

Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

§ 7 Absage von Personal-Training-Terminen

Ein vereinbarter Personal-Training-Termin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder nach Absprache verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die Trainerin das vereinbarte Honorar als Ausfallhonorar berechnen.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Trainerin bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.

Bei nachgewiesener unverschuldeter Verhinderung kann im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.

§ 8 Nichtteilnahme an gebuchten Gruppenkursen

Kann ein Teilnehmer an einem bereits gebuchten Gruppenkurs oder einzelnen Terminen nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

Dies gilt auch bei nur teilweiser Teilnahme an einem gebuchten Kurs.

Sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, kann nach vorheriger Rücksprache mit der Trainerin die Möglichkeit bestehen, einen versäumten Termin in einem anderen Kurs nachzuholen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 9 Krankheit oder Verhinderung der Trainerin

Kann eine Trainingseinheit aufgrund einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung der Trainerin nicht stattfinden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten.

Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder für den Teilnehmer nicht zumutbar, kann die entsprechende Einheit gutgeschrieben oder erstattet werden.

Bei einer längerfristigen Verhinderung der Trainerin kann der Kurs für die noch nicht erbrachten Leistungen beendet werden. Bereits bezahlte Gebühren für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall entsprechend erstattet.

§ 10 Änderungen und Ausfall von Trainingseinheiten

Die Trainerin ist berechtigt, Trainingszeiten, Trainingsorte oder den Ablauf einer Trainingseinheit aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder wenn die sichere Durchführung des Trainings nicht gewährleistet werden kann.

Bei Änderungen wird der Teilnehmer so früh wie möglich informiert.

Bei einem Ausfall einer bereits gebuchten Trainingseinheit wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten oder eine entsprechende Gutschrift bzw. Erstattung vorgenommen.

Bei Outdoor-Training kann die Trainerin das Training bei ungeeigneten oder gefährlichen Wetterbedingungen anpassen, verschieben, online durchführen oder absagen.

Eine Durchführung als Online-Training kann insbesondere bei extremen Wetterbedingungen angeboten werden. Die Zugangsdaten werden in diesem Fall rechtzeitig mitgeteilt.

§ 11 Gesundheitliche Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die für das Training erforderliche gesundheitliche und körperliche Belastbarkeit mitzubringen.

Vor Beginn des Trainings sind der Trainerin relevante gesundheitliche Einschränkungen, Beschwerden, Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder andere Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.

Bei bestehenden oder unklaren gesundheitlichen Beschwerden kann vor Beginn oder Fortsetzung des Trainings eine ärztliche Abklärung erforderlich sein.

Bei akuten Erkrankungen, akuten Schmerzen oder einem erkennbaren Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen kann die Trainerin die Teilnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen.

Während des Trainings auftretende Schmerzen, Schwindel, Übelkeit, Atemnot oder andere ungewöhnliche Beschwerden sind der Trainerin unverzüglich mitzuteilen. Das Training ist in diesem Fall gegebenenfalls zu unterbrechen oder zu beenden.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen der Trainerin zu beachten und Übungen nur im Rahmen der eigenen körperlichen Möglichkeiten durchzuführen.

§ 12 Kleidung und Wetterbedingungen bei Outdoor-Training

Die Outdoor-Trainings finden grundsätzlich bei unterschiedlichen Wetterbedingungen statt.

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, für das jeweilige Wetter geeignete Kleidung und Schuhe mitzubringen und ausreichend zu trinken.

Bei extremen oder gefährlichen Wetterbedingungen, insbesondere bei Gewitter, Glatteis oder vergleichbaren Bedingungen, entscheidet die Trainerin unter Berücksichtigung der Sicherheit der Teilnehmer, ob das Training angepasst, online durchgeführt, verschoben oder abgesagt wird.

§ 13 Haftung

Die Teilnahme an den Trainingsangeboten erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich.

Die Trainerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Trainerin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Trainerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Trainerin nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.

Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten selbst verursacht oder die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer trotz entsprechender Hinweise erkennbare Sicherheits- oder Trainingsanweisungen missachtet. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 14 Persönliche Gegenstände

Die Teilnehmer werden gebeten, möglichst keine Wertgegenstände zum Training mitzubringen.

Für den Verlust, die Beschädigung oder das Abhandenkommen persönlicher Gegenstände haftet die Trainerin nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

§ 15 Foto- und Videoaufnahmen

Während einzelner Trainingseinheiten können zu Dokumentations- und Werbezwecken Foto- oder Videoaufnahmen entstehen.

Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür erteilten Einwilligung oder einer anderen rechtlich zulässigen Grundlage.

Eine Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Training.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Trainerin.

§ 16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung erforderlich bzw. zulässig ist.

Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauern, Empfängern und den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung der Trainerin zu entnehmen.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 17 Vertraulichkeit

Die Trainerin behandelt persönliche Informationen, die ihr im Rahmen des Trainings bekannt werden und ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich.

Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

§ 18 Vertragsdauer und Beendigung

Gruppenkurse werden grundsätzlich für die jeweils ausgeschriebene Kursdauer gebucht und enden automatisch mit Ablauf des gebuchten Kurszeitraums.

Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Kursdauer ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei Personal Training richtet sich die Vertragsdauer nach der jeweils getroffenen individuellen Vereinbarung bzw. der gebuchten Leistung.

Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 19 Gesetzliches Widerrufsrecht

Soweit einem Verbraucher bei einem Vertrag aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, bleibt dieses unberührt.

Die entsprechenden Informationen zum Widerrufsrecht und – soweit erforderlich – ein Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.

Wird ein Personal Training oder eine andere Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Beginn der Leistung und gegebenenfalls über die Zahlung für bereits erbrachte Leistungen.

§ 20 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ein Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht abweichend von den gesetzlichen Vorschriften vereinbart.

Stand: August 2026

Sina Crößmann

©2019-2026 Sina Crößmann

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